Montag, 16. September 2013

Prüfungsfragen zum Abschluss geprüfter Versicherungsfachmann (IHK)

Wer jetzt als Vermittler für Versicherungen oder Finanzanlagen tätig werden will, braucht eine Erlaubnis des Gewerbeamtes. Die Vorschriften für den IHK Versicherungsfachmann ergeben sich aus Paragraph 34d der GewO. Der Finanzanlagenfachmann wird in Paragraph 34f der GewO beschrieben. Die Anforderung dabei ist es, dass der Tätige die erforderliche Sachkunde für die operative Tätigkeit nachweisen kann. Dazu werden in der Prüfung der Sachkunde Prüfungsfragen am Personalcomputer bewältigt.

Zur Vorbereitung auf die fachkundliche Sachkundeprüfung der Industrie und Handelskammer zum Versicherungsfachmann oder Finanzanlagenfachmann muss kein Präsenzlehrgang vor Ort und kein bestimmtes Seminar bewältigt werden. Die Vorbereitung auf die Prüfung der Sachkunde kann eigenständig durchgeführt werden. Die Sachkundeprüfung bei der Industrie- und Handelskammer zum Versicherungsfachmann und Finanzanlagenfachmann kann mit dem optimalen Unterlagensatz und einer Zeit zur Vorbereitung von 8 bis 25 Wochen mit Erfolg bezwungen werden. Prüfungsfragen zur Sachkundeprüfung der Industrie- und Handelskammer zum Versicherungsfachmann bzw. zum Finanzanlagenfachmann sind für Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler elementar, die die Gewerbeerlaubnis nach § 34d oder 34f GewO beantragen wollen. In einer Sachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer werden in einer Sachkundeprüfung umfangreich Prüfungsfragen vorgelegt. Da das Versicherungsvertragsgesetz in kurzen Abständen geändert wird, sind neue Prüfungsfragen zur Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung äußerst notwendig.

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Es hat sich herausgestellt, dass das Lernen anhand von Prüfungsfragen das Lernergebnis stark verbessern kann. Durch das Wiederholen von Prüfungsfragen üben Sie gleich auf Prüfungsniveau und werden bald mit dem System der Prüfungsfragen vertraut. Dies gibt Ihnen in der Sachkundeprüfung ein sicheres Gefühl und baut Stress ab.
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